Das OKS ist das Kompetenzzentrum für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Jugendmedizin in der Ostschweiz. Es erbringt auch Leistungen in verschiedenen Bereichen der hochspezialisierten Medizin. Das OKS beschäftigt rund 850 Personen und ist Ausbildungsstätte für über 40 Auszubildende. Rund 100 Mitarbeitende sind im Thurgau wohnhaft. Das OKS, das Kinderspital Zürich und das Universitätskinderspital beider Basel sind die einzigen selbständigen Kinderspitäler der Schweiz. Die anderen Kantone verfügen nur über Kinderkliniken an Erwachsenenspitälern. Die eigenständigen Kinderspitäler sind für die Entwicklung der Kindermedizin von grosser Bedeutung. Sie setzen sich für die kindgerechte Behandlung der jungen Patientinnen und Patienten ein.
Das OKS hat die Rechtsform einer Stiftung. Je ein Vertreter der Trägerkantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau sowie des Fürstentums Lichtenstein bilden die Trägerdelegation des OKS. Diese hat eine gemeinsame Trägerstrategie erlassen, welche den Zweck des OKS konkretisiert und Vorgaben für dessen Organisation gibt.
Gesundheitspolitische Bedeutung des OKS für die Gesundheitsversorgung von Thurgauer Kindern und Jugendlichen
Das OKS erbringt medizinische Leistungen in der Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen von der Grundversorgung bis hin zur Zentrumsversorgung. Es unterhält hierzu die Kliniken für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Jugendmedizin. In der Zentrumsversorgung deckt das OKS ein breites Behandlungsspektrum ab (inkl. Onkologie, Neuropädiatrie, Intensivmedizin und Kinderchirurgie). Als strategischer Partner arbeitet das OKS mit den Thurgauer Spitälern zusammen, namentlich mit der Klinik für Kinder-und Jugendliche des Kantonsspitals Münsterlingen. Um eine ortsnahe Behandlung zu ermöglichen werden Fachärzte und Fachärztinnen vom OKS an das Kantonsspital Münsterlingen entsandt. So erfolgen z. B. kinderchirurgische Eingriffe je nach Schweregrad des Falls direkt im KSM Münsterlingen oder im OKS in St.Gallen. Der Zugang zu den Leistungen des OKS ist für Kinder und Jugendliche des Kantons Thurgau ohne Einschränkungen möglich und soll erhalten bleiben. Aus dem OKS arbeitet in der Kinderchirurgie ein Arzt bzw. eine Ärztin an einem Tag pro Woche vor Ort im KSM.
Im Weiteren ist da OKS für die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen einen wichtige Ansprechstelle für spezialisierte Fachfragen. Die Grund- und erweiterte Grundversorgung in der Akutsomatik für Kinder und Jugendliche wird für den Kanton Thurgau grundsätzlich in der Klinik für Kinder und Jugendliche des Kantonsspitals Münsterlingen (KKJ KSM) erbracht. Die Spital Thurgau AG behandelte im Jahr 2016 56.6 % der 2'851 Fälle von 0-17-Jährigen (ohne Geburten), das OKS 20.4 %, das Universitäts-Kinderspital Zürich 4.8 %, das Kantonsspital Winterthur (mit Kinderabteilung, KSW) 4.7 % und das KSSG 3.6 %, alle anderen Schweizer Spitäler zusammen 9.9 % (vgl. nachstehende Abbildung).
Die Grund- und erweiterte Grundversorgung in der Akutsomatik für Kinder und Jugendliche wird für den Kanton Thurgau grundsätzlich in der Klinik für Kinder und Jugendliche des Kantonsspitals Münsterlingen (KKJ KSM) erbracht. Die Spital Thurgau AG behandelte im Jahr 2016 56.6 % der 2'851 Fälle von 0-17-Jährigen (ohne Geburten), das OKS 20.4 %, das Universitäts-Kinderspital Zürich 4.8 %, das Kantonsspital Winterthur (mit Kinderabteilung, KSW) 4.7 % und das KSSG 3.6 %, alle anderen Schweizer Spitäler zusammen 9.9 % (vgl. nachstehende Abbildung).
Die KKJ KSM bietet mit ihren eigenen Fachspezialisten sowie solchen aus anderen Kinderspitälern auch Spezialsprechstunden an. Dafür arbeitet die KKJ KSM mit dem OKS und dem Universitäts-Kinderspital Zürich zusammen. Alle Spezialisten stehen auch ausserhalb der Sprechstunden für die Notfallversorgung zur Verfügung, u. a. in der Kinderkardiologie. Zentral für die Versorgung im Kanton Thurgau ist die Kooperation mit dem OKS in der Chirurgie und insbesondere auch in der - vorwiegend neonatologischen - Intensivmedizin. Beides funktioniert in der Zusammenarbeit mit dem OKS sehr gut.
Der Kanton Thurgau ist auf eine enge Kooperation mit einem Kinderspital für die Intensivmedizin und die Kinderchirurgie sowie die Onkologie angewiesen, welche die KKJ KSM nicht anbietet. Das OKS übernimmt in diesen Bereichen komplexe Behandlungen als Zentrumsspital. Wichtig ist insbesondere, dass die Onkologie in Wohnortnähe angeboten werden kann (wenige Kinder, jedoch mit häufigen Hospitalisationen). Das OKS nimmt zudem in der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen sowie als Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb in den Pflegeberufen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Funktion für die Ostschweiz wahr.
Insgesamt betreffen etwa zwei Drittel der Leistungen des OKS für den Kanton Thurgau die Grund- und erweiterte Grundversorgung für die geografisch in der Nähe von St.Gallen gelegenen Thurgauer Städte und Gemeinden, wobei die "Grenze" quer durch die Bezirke Arbon und Weinfelden verläuft. Insgesamt sind 20-25 % der für den Kanton Thurgau erbrachten Fälle des OKS als Zentrumsversorgung zu qualifizieren, die zwingend in einem Zentrumsspital ausserhalb des Kantons behandelt werden müssen.
Die Infrastruktur des OKS genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr, weil:
Beim Neubauprojekt auf dem Grundstück des KSSG handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Trägerkantone des OKS. Bereits 2014 einigten sich die Träger auf ein Gesamtdarlehen an die Stiftung im Betrag von 172.487 Mio. Franken. Der Thurgauer Anteil beträgt 16.3 % oder 25.416 Mio. Franken. Die Neubauten des KSSG und des OKS bestehen aus einem zusammenhängenden Gebäudekomplex mit einem dreigeschossigen Sockelbereich und eigenen Turmbauten. Obwohl beide Spitäler baulich eng verflochten sind, bleibt das OKS als eigenständiges Spital wahrnehmbar. Die Übergänge sind klar erkennbar. Das OKS verfügt über eine eigene Eingangshalle.
Dem Bedarf an kindgerechten Aufenthalts- und Spielräumen im Freien tragen verschiedene Aussenräume Rechnung. Der Stadtgarten auf dem Dach des 3. Obergeschosses
ermöglicht einen Aufenthaltsbereich und einen Spielplatz für die Spitalschule und den Kinderhort.
Erschliessung
Die Wege für Personal, Besucherinnen und Besuchern, Patientinnen und Patienten sowie für die Warentransporte sind konsequent getrennt. Die zentralen Erschliessungszonen
unterscheiden zwischen einem Bereich für Besucherinnen und Besuchern sowie einem internen Bereich mit Personal- und Warenliften. Das OKS ist über
einen Gang mit der Frauenklinik und über ein Kanalsystem im ersten Untergeschoss mit dem KSSG direkt verbunden.
Unterhalb des KSSG entsteht eine mehrgeschossige Tiefgarage mit Parkplätzen für das Kantonsspital und das Kinderspital.
Energie und Ökologie
Für das neue OKS wird der Minergiestandard angestrebt. Dazu gehören eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien, ein kontrollierter Luftaustausch
und energiesparende Beleuchtung. Soweit möglich, werden ökologische Materialien eingesetzt.
Gemäss §36 Abs. 3 TG-KVG kann der Regierungsrat den Listenspitälern subsidiär Darlehen gewähren. Diese sind angemessen zu verzinsen und zu sichern.
Ist die Sicherung nicht anders möglich, kann der Regierungsrat eine Beteiligung am Eigentum verlangen. Da ein Eigentum an einer Stiftung nicht möglich ist,
besteht ein erhöhtes Restrisiko, dass das Darlehen nicht zurückbezahlt werden kann. Das Darlehen bindet Finanzvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und
ist damit dem Verwaltungsvermögen als neue Ausgabe zuzuordnen. Dies zieht einerseits die Genehmigung durch den Grossen Rat und die anschliessende
Zustimmung durch das Volk nach sich.
Mit der Genehmigung des Darlehens durch das Volk,
stimmt es dem Kredit und somit der Ausgabe des Darlehensbetrags von 25.416 Mio. Franken zu.
Dieser Zustimmung inhärent ist sodann auch die Zustimmung zu einer eventuellen späteren Abschreibung bzw. Wertberichtung des Darlehens.
Sollte das OKS die Rückzahlungen des Darlehens wider Erwarten nicht leisten können, was aller Wahrscheinlichkeit nicht eintreffen wird,
aber trotzdem nicht einfach ausgeschlossen werden darf, muss eine allfällige Wertberichtigung bzw. Abschreibung im Geschäftsbericht
des Kantons Thurgau gesondert ausgewiesen und durch den Grossen Rat bewilligt werden.
Sämtliche Darlehen der anderen Trägerkantone wurden in diesem Sinne bereits verbindlich beschlossen.
Im Fall einer Ablehnung der Darlehensgewährung kann der Neubau auf dem KSSG Areal nicht wie geplant realisiert werden. Planungsarbeiten der letzten Jahre würden zunichte
gemacht, und die mit dem KSSG angestrebten Synergien und Einsparungen könnten nicht erzielt werden. Die Stiftung OKS müsste sich mit der Sanierung und Erweiterung
des OKS am bestehenden Standort auseinandersetzen. Aufwändige Zwischenlösungen bzw. teure Überbrückungsmassnahmen wären die Folge. Aufgrund der damit
verbundenen zeitlichen Verzögerung müsste das OKS seinen Leistungsauftrag auf absehbare Zeit in Räumlichkeiten erfüllen, die den Anforderungen längst nicht mehr
genügen.
Die Geburten- und Wöchnerinnenabteilung des KSSG wäre weiterhin von der Neonatologie des OKS getrennt. Intensivpflegebedürfte Neugeborene müssten auch in
Zukunft von der Mutter getrennt und ins OKS verlegt werden. Diese Transporte sind für extreme Frühgeburten mit erheblichen Risiken verbunden.
Beschluss des Grossen Rates über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St. Gallen:
Verwendung für kindergerechte Ausstattung des Neubaus Ostschweizer Kinderspital,
welche nicht durch ordentliche Kredite finanziert werden kann.